
KOSTENÜBERNAHME & ABLAUF
Von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Kostenübernahme – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Beginn und zur Abrechnung einer Psychotherapie in meiner Praxis.
DER WEG IN DIE PSYCHOTHERAPIE
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, verläuft der Weg in die Psychotherapie in der Regel in vier Schritten:
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde lernen wir uns kennen und klären gemeinsam, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann direkt in meiner Praxis stattfinden.
2. Probatorische Sitzungen
In bis zu vier probatorischen Sitzungen besprechen wir Ihr Anliegen ausführlich und prüfen gemeinsam, welche Therapieform und welcher Umfang für Sie passend sind.
3. Ärztlicher Konsiliarbericht
Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie ist einmalig ein kurzer Konsiliarbericht durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder eine andere behandelnde Ärztin bzw. einen behandelnden Arzt erforderlich.
4. Beginn der Psychotherapie
Anschließend kann – je nach individuellem Bedarf – eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt und begonnen werden. Die Behandlung kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus beiden Behandlungsformen erfolgen.
In meiner Praxis liegt der Schwerpunkt derzeit auf der Kombinationsbehandlung aus Gruppenpsychotherapie und begleitenden Einzelgesprächen.
Den gesamten Ablauf und die für Sie passende Behandlungsform besprechen wir gemeinsam.
WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich bin zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Für gesetzlich Versicherte entstehen für Leistungen der Richtlinienpsychotherapie grundsätzlich keine zusätzlichen Behandlungskosten.
Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme für Psychotherapie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Je nach Tarif können sich der Umfang der erstattungsfähigen Sitzungen, erforderliche Antragsverfahren und die Höhe der Erstattung unterscheiden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich möglichst vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die für Ihren Tarif geltenden Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte erhalten abhängig von den geltenden Beihilfevorschriften und einem gegebenenfalls ergänzenden privaten Versicherungsschutz eine Erstattung der Behandlungskosten. Umfang und Voraussetzungen können sich je nach Beihilfestelle und Versicherung unterscheiden.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, welche Unterlagen und gegebenenfalls Anträge für die Kostenübernahme erforderlich sind.
Selbstzahler:innen
Psychotherapeutische Behandlung kann auch auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden. Eine Beantragung oder Genehmigung durch eine Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Über das konkrete Honorar und die Abrechnung informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent.
TERMINABSAGEN & AUSFALLHONORAR
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin ab.
Bei späteren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen wird ein Ausfallhonorar von 70 € berechnet. Dieses wird nicht von den Krankenversicherungen oder anderen Kostenträgern übernommen.
